Ganztagsbetreuung nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Nachmittags- und Ferienbetreuung nach dem GaFöG: Die Bildungshelden unterstützen Kommunen, Schulen und Familien beim neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung – beginnend mit der ersten Klassenstufe, bis zum Schuljahr 2029/30 dann für alle Klassenstufen 1 bis 4. Die Bildungshelden gGmbH unterstützt Kommunen, Schulträger und Familien dabei, diesen Anspruch mit Leben zu füllen: durch verlässliche Nachmittagsbetreuung im Schulalltag und pädagogisch wertvolle Ferienbetreuung in den Schulferien.

Das GaFöG in Kürze

(Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Unser Angebot: Nachmittagsbetreuung

Im Anschluss an den Vormittagsunterricht sorgen wir für eine verlässliche, pädagogisch begleitete Betreuung – abgestimmt auf die Anforderungen des GaFöG:

Unser Angebot: Ferienbetreuung und Nachhaltigkeit im Fokus

Auch in den Schulferien lassen wir Familien nicht allein. Unsere Ferienbetreuung ergänzt unsere bestehenden Ferienprogramme um ganztägige, verlässliche Betreuung:

Für wen ist unser Angebot?

Für Kommunen und Schulträger
Der Rechtsanspruch bedeutet für viele Kommunen und Schulen zusätzlichen Betreuungsbedarf, der allein oft schwer zu stemmen ist. Wir unterstützen Sie als erfahrener Bildungsträger dabei, die gesetzlichen Vorgaben mit qualifiziertem Personal und einem erprobten pädagogischen Konzept umzusetzen – flexibel und bedarfsgerecht.

Für Eltern und Familien
Sie möchten, dass Ihr Kind auch nachmittags und in den Ferien gut betreut und gefördert wird? Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten an unseren Standorten.